Mit dem Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09.05.2007 (GVBl. 2007, S. 308) hat der Gesetzgeber erstmals ein Gesellschaftsverzeichnis für Partnerschaften und Kapitalgesellschaften eingeführt, die in ihrem Namen die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieure“ führen wollen.
Das Gesellschaftsverzeichnis wird neben der Firma den Sitz der Gesellschaft, den Geschäftsgegenstand, den Geschäftsführer und die Gesellschafter mit den für die Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure maßgeblichen Angaben ausweisen.
Mit der Eintragung einer Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis wird keine Mitgliedschaft in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau begründet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Am 10. September 2010 erhält das Himbächel-Viadukt der Odenwaldbahn in Hessen den
Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“.
Preisverleihung mit Staatsminister Joachim Herrmann am 07. September 2010 im neuen Schloß Schleißheim
Neue Positionspapiere mit den Kammerstandpunkten 2010 sind erschienen
Konferenz der Bauminister hat Zeitplan zur Einführung festgelegt
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind im Juni 2010 die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen) im Vergleich zum Juni 2009 preisbereinigt um 0,3% gestiegen.
Bayerische
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