Die Gutachten über die Ursachen des Halleneinsturzes in Bad Reichenhall haben aufgezeigt, dass durch regelmäßig durchgeführte Überprüfungen der Standsicherheit und des Zustands des Dachs der Eislaufhalle das Unglück aller Voraussicht nach hätte vermieden werden können. Der von einer Arbeitsgruppe des Innenministeriums erarbeitete, bislang jedoch noch nicht verabschiedete Entwurf von Handlungsanweisungen für Besitzer und Betreiber von Hallen sieht vor, dass künftig durch qualifizierte Personen eine „wiederkehrende Bauwerksüberprüfung“ durchgeführt werden soll, um die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten.
Auf Grund ihrer Fachkenntnis sind in der Tragwerksplanung tätige Ingenieure besonders geeignet, diese Überprüfungen durchzuführen. Daher hat der Kammervorstand beschlossen, ab sofort zwei neue Listen einzuführen, in die sich fachkundige Kammermitglieder eintragen lassen können.
Der Kammervorstand ruft alle Mitglieder auf, die über die im Folgenden formulierten Qualifikationen verfügen, schon heute den Antrag auf Eintragung in die Liste zu stellen. Die Liste wird im Internet unter www.planersuche.de einzusehen sein, sobald die Handlungsanweisungen veröffentlicht werden. Außerdem wird sie den Kommunen und Gebietskörperschaften in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
Bei der Überprüfung der Standsicherheit von Gebäuden soll künftig abgestuft vorgegangen werden. Je nach Art der Untersuchung werden unterschiedliche Qualifikationen von der fachkundigen Person erwartet; daher wird die Kammer zwei Personenkreise unterscheiden.
„Fachkundige Personen“ sollen in einer intensiven erweiterten Begehung Sichtkontrollen durchführen. In die Liste dieser „fachkundigen Personen“ können sich Kammermitglieder eintragen lassen, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen nachweisen können. Von diesen nachgewiesenen Tätigkeiten müssen sich mindestens drei Jahre auf die Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen beziehen.
„Besonders fachkundige Personen“ führen eingehende Überprüfungen an allen maßgeblichen, auch schwer zugänglichen Bauteilen durch. In die Liste dieser „besonders fachkundigen Personen“ können sich Kammermitglieder eintragen lassen, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von einschlägigen Standsicherheitsnachweisen, technischer Bauleitung und vergleichbaren Tätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen (Massivbau, Metallbau oder Holzbau) nachweisen können. Von diesen nachgewiesenen Tätigkeiten müssen sich fünf Jahre auf die Aufstellung von einschlägigen Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr auf die technische Bauleitung beziehen.
Die hier genannten Voraussetzungen gelten als automatisch erfüllt bei Prüfingenieuren für Baustatik für die jeweilige Fachrichtung, Verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung und Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem konstruktiven Ingenieurbau für die jeweilige Fachrichtung.
Neue Positionspapiere mit den Kammerstandpunkten 2010 sind erschienen
Konferenz der Bauminister hat Zeitplan zur Einführung festgelegt
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind im Juni 2010 die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen) im Vergleich zum Juni 2009 preisbereinigt um 0,3% gestiegen.
Freier Eintritt: Das Programm der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Universität der Bundeswehr, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern für 2010/2011 ist erschienen.
Eine Broschüre mit dem Titel “Biomasse, Photovoltaik, Windenergie” hat die Bayerische Akademie Ländlicher Raum veröffentlicht.
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