Energieberater vor Ort (Wohngebäude) und Energieberater Nichtwohngebäude

Der Energieberater informiert, wie Immobilienbesitzer mit Wärmeschutz und Anlagentechnik Energie einsparen können. Gefragt ist er insbesondere bei Sanierungsanfragen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass im Gebäudebestand Energieausweise zu erstellen sind. Damit wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäudeeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Pflicht.

Als Vor-Ort-Energieberater können sich die Ingenieure akkreditieren lassen, die einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannten Lehrgang erfolgreich absolviert haben.

Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden erreicht mit der novellierten EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 einen ganz neuen Stellenwert. Der ganzheitliche Berechnungsansatz der DIN V 18599 stellt hohe Ansprüche an die Nachweisführung und erfordert Spezialisten für die qualifizierte Energieberatung im Bereich der Nichtwohngebäude.

Eingetragen werden können Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Mitglieder anderer Ingenieur- oder Architektenkammern, wenn sie Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern haben wenn sie die in den Verfahrensordnungen definierten Eintragungsvoraussetzungen erfüllen.


Energieberater vor Ort (Wohngebäude) 


In die Liste der Energieberater vor Ort (Wohngebäude) wird auf Antrag eingetragen, 


Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
Verfahrensordnung Energieberater vor Ort (Wohngebäude)

Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Antrag auf Eintragung in die Liste Energieberater vor Ort (Wohngebäude)


Energieberater Nichtwohngebäude


In die Liste der Energieberater Nichtwohngebäude wird auf Antrag eingetragen,


Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
Verfahrensordnung Energieberater Nichtwohngebäude

Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Antrag auf Eintragung in die Liste Energieberater Nichtwohngebäude


Beachten Sie:


In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
Information zur Mitgliedschaft
 

Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.

Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
 Für Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der Energieberater wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 4.


Kontakt:
Frau Katharina Seidel
Telefon 089 419434-26
Fax 089 419434-20
k.seidel@bayika.de





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Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

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Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
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