Der Energieberater informiert, wie Immobilienbesitzer mit Wärmeschutz und Anlagentechnik Energie einsparen können. Gefragt ist er insbesondere bei Sanierungsanfragen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass im Gebäudebestand Energieausweise zu erstellen sind. Damit wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäudeeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Pflicht.
Als Vor-Ort-Energieberater können sich die Ingenieure akkreditieren lassen, die einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannten Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden erreicht mit der novellierten EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 einen ganz neuen Stellenwert. Der ganzheitliche Berechnungsansatz der DIN V 18599 stellt hohe Ansprüche an die Nachweisführung und erfordert Spezialisten für die qualifizierte Energieberatung im Bereich der Nichtwohngebäude.
Eingetragen werden können Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Mitglieder anderer Ingenieur- oder Architektenkammern, wenn sie Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern haben wenn sie die in den Verfahrensordnungen definierten Eintragungsvoraussetzungen erfüllen.
In die Liste der Energieberater vor Ort (Wohngebäude) wird auf Antrag eingetragen,
► Antrag auf Eintragung in die Liste Energieberater vor Ort (Wohngebäude)
In die Liste der Energieberater Nichtwohngebäude wird auf Antrag eingetragen,
In
die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich
exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten
sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein
Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie
für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
► Information zur Mitgliedschaft
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de | Für
Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der Energieberater wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 4. Kontakt: Frau Katharina Seidel Telefon 089 419434-26 Fax 089 419434-20 ► k.seidel@bayika.de |
Schierlingsbecher - Klaus von Gaffron
Ehrung für Präsident der Bundesingenieurkammer
Gemeinsamer Projektaufruf von Umweltministerium, Innenministerium, Landwirtschaftsministerium und Sozialministerium
Verbände rufen freiberufliche Ingenieure und Architekten zur Teilnahme auf – Einsendeschluss am 30. April 2012.
Tipp der ARGE Baurecht
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
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80335 München
Telefon 089 419434-0
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