Infos für Mitglieder

Fort- und Weiterbildung muss für Ingenieurinnen und Ingenieure Verpflichtung, Chance und Herausforderung zugleich sein. Für die verantwortungsvolle Berufsausübung sind eine qualifizierte Hochschulausbildung und lebenslanges Lernen die Grundlage für die Sicherung der Qualität von Ingenieurdienstleistungen und damit auch für den Schutz des Verbrauchers.
Die kontinuierliche Bewahrung und Erweiterung der persönlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten kommt dem Auftraggeber zugute, der auf eine qualifizierte Beratung vertrauen kann und schafft somit die Voraussetzung für eine dauerhaft erfolgreiche Berufsausübung und berufliche Fortentwicklung.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die Ingenieurinnen und Ingenieure dabei mit einem vielfältigem Fort- und Weiterbildungsangebot durch die
Ingenieurakademie Bayern. Die Fortbildungsmaßnahmen von Ingenieurkammern oder Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt, wenn sie auf Grundlage vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden. Das Angebot wird ergänzt durch weitere anerkannte Veranstaltungen externer Fortbildungsträger.
"Fortbildungskonto" für KammermitgliederFür alle Kammermitglieder wird seit Januar 2009 ein „Fortbildungskonto“ geführt. Das Soll der Fortbildung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt für alle Kammermitglieder 12 Zeiteinheiten je 45 Minuten, wobei hiervon 8 Zeiteinheiten durch anerkannte Fortbildungseinheiten und weitere 4 Zeiteinheiten durch z.B. durch Studium von Fachliteratur oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen erworben werden können.
Kammermitglieder, die als staatlich anerkannte / nach Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige und öffentlich bestellte Sachverständige, bauvorlage- oder nachweisberechtigte Ingenieure tätig sind, haben sich zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht innerhalb eines Kalenderjahres mit mindestens 4 Zeiteinheiten für jede der genannten Qualifikationen fortzubilden. Die qualifikations- bzw. fachgebundene Fortbildung wird jedoch auf allgemein verpflichtenden 12 Zeiteinheiten angerechnet.
FortbildungszertifikatMit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht können Kammermitglieder auf Antrag ein „Fortbildungszertifikat“ erhalten, das z.B. im Rahmen zulässiger Werbung verwendet werden kann.
Die bei der Ingenieurakademie Bayern erworbenen Fortbildungspunkte werden unmittelbar nach der Teilnahme dem persönlichen Fortbildungskonto zugeschrieben. Weitere anrechnungsfähige Fortbildungspunkte werden im Regelfall zusammen mit dem Antrag auf Zuerkennung des Zertifikats dem Fortbildungskonto gutgeschrieben.
Das Fortbildungszertifikat und Fortbildungslogo werden den Mitgliedern im Intranet zur Verfügung gestellt:
►
www.bayika.de > Intranet > Fortbildungszertifikat (Menüpunkt in der Menüleiste links)
► Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (pdf)
► Antrag auf Anrechnung von Fortbildungseinheiten / Zuerkennung eines Fortbildungszertifikats (pdf)
► Antrag auf Anrechnung von Fortbildungseinheiten / Zuerkennung eines Fortbildungszertifikats (word)
Hinweis:
Weitere Informationen zur Fortbildungsanerkennung und zum
Forbildungszertifikat sowie Beispiele für die Anrechnung finden Sie in
folgender PDF-Datei:
►
Infos Fortbildungsanerkennung und Anrechnungsbeispiele (PDF)
Kontakt:
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Fortbildungsanerkennung
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Dipl.-Ing.(FH) Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
► i.voswinkel@bayika.de