Trinkwasserverordnung Novelle per 01.11.2011

 

07.02.2012     München     13.00 - 17.00 Uhr     K 12-40          ► Zur Anmeldung

 

Zum Thema:

Am 26. November 2010 hat der Bundesrat eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen, die mit Änderungen per 01. November 2011 in Kraft getreten ist. Sie bringt eine Fülle von Neuerungen sowohl für die Gesundheitsämter als auch für die Verbraucher mit sich. Die Novelle gilt u.a. für Hotels, Krankenhäuser und Mietshäuser, wenn sie über eine Warmwasseranlage ab 400 Litern verfügen.

 

Die neue Trinkwasserverordnung gibt vor, dass bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasseranlagen, zu denen auch die Hausinstallationen zählen, mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Eine ganz wesentliche Neuerung gegenüber der früheren Trinkwasserverordnung ist die Festlegung eines so genannten technischen Maßnahmewertes für Legionellen.

 

Für gewerbliche Vermieter und öffentliche Betreiber von Gebäuden, in denen Dienste für die Öffentlichkeit angeboten werden (wie z.B. Gaststätten, Ämter, Wohnheime, Theater, Gerichte usw.) wird diese Novelle wesentlich schärfer ausgelegt. Strafbar ist, wenn am Wasserhahn die Grenzwerte der Anlagen 1 und 2 überschritten werden. Die Strafbarkeit trifft die Eigentümer des Gebäudes als Betreiber der Hausinstallation. Dies bedeutet, dass juristische Personen die Verantwortung der von ihnen verwalteten Gebäude auf eine natürliche Person übertragen müssen.

 

Referent:

Anerkannte Fortbildungspunkte:

Veranstaltungsort:

Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Ingenieurakademie Bayern, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Tel. 089 419434-0, E-Mail akademie@bayika.de

 

Teilnahmegebühr

Buchen Sie rechtzeitig - nutzen Sie den Frühbucherrabatt!

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 16.01.12 € 95,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 17.01.12 € 125,00
Normalgebühr für Nichtmitglieder € 155,00

 

Bei Vorlage eines aktuellen Arbeitslosenausweises wird (auch für Frühbucher) ein Rabatt von 50% auf die Normalgebühr gewährt.

 

 

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Hinweise

Buchen Sie zeitig: Bei termingerechter Anmeldung (s. Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung) erhalten Kammer-Mitglieder einen Frühbucher-Rabatt.

Arbeitssuchenden wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt. 

 

Verwaltungsvereinbarung

Seit 1. Mai 2006 können Kammermitglieder die Seminarangebote der übrigen Ingenieurkammern der Länder zu den dort jeweils für Mitglieder gültigen Konditionen in Anspruch nehmen. Zu den Angeboten gelangen Sie über die Internet-Seiten der jeweiligen Kammern.

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