Im Jahr 2013 feiert die Ingenieurakademie Bayern ihr 20-jähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer/innen unserer Fortbildungen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
► Weitere Informationen
Das Fort- und Weiterbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2013 bietet zahlreiche Veranstaltungen aus den Bereichen Recht und Honorar, Technische Ausrüstung, Konstruktiver Ingenieurbau, Hochbau, Projekt-/Objektmanagement und Baubetrieb.
Das neue Programm deckt wieder die ingenieurrelevanten Themen ab und bietet allen Ingenieuren aus dem Bauwesen passende Angebote, um die eigenen Kenntnisse weiter zu vertiefen und deren Anwendung zu verbessern.
► Die Fortbildungsangebote im Überblick
► Fortbildungsprogramm 1. HJ 2013 (PDF)
► Kalenderübersicht (PDF)
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► Zur Anmeldung
Um Ihnen einen besseren Überblick über die Zulassung/Eignung unserer Fortbildungen nach Fachbereichen und Fachlisten zu ermöglichen, haben wir für Sie jetzt auch eine Liste erstellt, der Sie entnehmen können, welche Fortbildungen für die verschiedenen Fachbereiche und Fachlisten zugelassen sind.
► Übersicht Fortbildungen nach Fachbereichen/Fachlisten - 1. HJ 2013 (PDF)
Die Ingenieurakademie Bayern bietet allen im Bauwesen tätigen Ingenieuren ein vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot.
Abgedeckt werden alle für Ingenieure relevanten Themen wie:
Darüber hinaus organisiert die Ingenieurakademie Bayern Informationsveranstaltungen für private Bauherren, öffentliche Auftraggeber und Investoren.
Hier können Sie sich über das breit gefächerte Programm der Ingenieurakademie Bayern informieren.
Marion Köck und Rada Bardenheuer geben Ihnen gerne Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungen.
In den AGBs sind alle Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen geregelt.
Zu den Aufgaben der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gehört es laut Artikel 13 des Kammergesetzes, „für die berufliche Fortbildung zu sorgen“. Umgesetzt wird dieser gesetzliche Auftrag durch die Ingenieurakademie Bayern, Günter-Scholz-Fortbildungswerk der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Nach Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauKaG und § 3 der Berufsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sind deren Mitglieder zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Dieser § 3 lautet: „Der Ingenieur unterrichtet sich über die Entwicklungen seines Fachgebietes. Er achtet auf eine angemessene Fortbildung seiner Mitarbeiter.“
Hinweise
Buchen Sie zeitig: Bei termingerechter Anmeldung (s. Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung) erhalten Kammer-Mitglieder einen Frühbucher-Rabatt.
Arbeitssuchenden wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.
Verwaltungsvereinbarung
Seit 1. Mai 2006 können Kammermitglieder die Seminarangebote der übrigen Ingenieurkammern der Länder zu den dort jeweils für Mitglieder gültigen Konditionen in Anspruch nehmen. Zu den Angeboten gelangen Sie über die Internet-Seiten der jeweiligen Kammern.
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de